MINDWERK AG

26 IN 9/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MINDWERK AG, Erstellung von und Handel mit Hard- und Software, Franz-Lenz-Str. 1 A, 49084 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 19511), vertr. d.: Peter Huszar, Milchweg 3, 89231 Neu-Ulm, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 23.02.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 04.01.2023