MHL Service GmbH

Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 100/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der MHL Service GmbH, Nottebohmstr. 55, 58511 Lüdenscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Hanckowiak, Vusmecke 12, 58513 Lüdenscheid

ist am 14.03.2023, um 17:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Peter Harkämper, Paulinenstr. 12, 58511 Lüdenscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 100/22
Amtsgericht Hagen, 14.03.2023