Mexa GmbH

21 IN 225/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mexa GmbH, Emil-Adolff-Straße 14, 72760 Reutlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Josua Grauer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 354532
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dobler & Maier, Gänsheidestraße 1, 70184 Stuttgart, Gz.: Do/sh/ct
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung nach § 160 InsO zu dem Nachtrag zum Vergleich vom 21./23. Februar 2023, wodurch etwaige deliktische Ansprüche gegenüber den Geschäftsführern der Schuldnerin durch den Vergleich nicht ausgeschlossen werden,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.11.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Tübingen – Insolvenzgericht – 30.08.2023