menze kunststofftechnik GmbH

IN 110/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
menze kunststofftechnik GmbH, Orchideenstraße 31, 90542 Eckental
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 12070
– Schuldnerin –
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO (einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.05.2023 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung und Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 50.010,90 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 12.306,33 € (Stand: 01.12.2022) gegenübersteht. Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht – 14.04.2023