Mega – TroMa GmbH

92 IN 108/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Mega – TroMa GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Ralph Brockmann, Wussentin 2, 17391 Medow
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 20464
– Schuldnerin –
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hat das Amtsgericht Stralsund am 25.04.2023 beschlossen:
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Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Torsten Göttlich, Südbahnstraße 1, 17033 Neubrandenburg für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Betrag in EUR, Vergütung, zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer, Auslagen, zuzüglich 19,00 Umsatzsteuer, Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
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Gründe:
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Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.04.2023.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xxx EUR beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung). Bei der Berechnungsmasse wurde die zu erwartende Vorsteuererstattung bereits berücksichtigt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung statt. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Im Übrigen ist die Erinnerung zulässig. Der jeweilige Rechtsbehelf ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Entscheidung gilt auch 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung als zugestellt. Die jeweils frühere Zustellung ist maßgebend. Der jeweilige Rechtsbehelf ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, welcher Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stralsund – Insolvenzgericht – 25.04.2023