MB Beteiligungs-Holding GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MB Beteiligungs-Holding GmbH (Registergericht: Amtsgericht Jena HRB 504906), Nicolaus-August-Otto-Straße 8, 15236 Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Manfred Boguslawski, Eichendorfstraße 28, 99096 Erfurt
– Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sozietät Klingbeil Rechtsanwälte GbR, Friedrich-Ebert-Straße 34, 14469 Potsdam – wird der Beschluss über die weitere Gläubigerversammlung vom 23.10.2023 und die hierzu erfolgte öffentliche Bekanntmachung gem. § 4 InsO, § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt: Es wird eine weitere Gläubigerversammlung (§§ 76, 160 InsO) im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt:
Erteilung der Zustimmung zu einem mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin bereits abgestimmten und noch zu protokollierenden Vergleich, der im Wesentlichen folgenden Inhalt hat: Herr Manfred B. zahlt zur Abgeltung der geltend gemachten und derzeit bekannten Ansprüche an die Insolvenzmasse 70.000,00 € einschließlich Gerichtskosten für das PKH-Verfahren und anwaltliche Kosten in Höhe von netto 4.957,15 €. Die Zahlung sowie die Wirksamkeit der Vereinbarung sind auflösend bedingt, sofern die Gläubigerversammlung hierzu die Zustimmung nicht erteilt.
angeordnet. Stichtag, der der weiteren Gläubigerversammlung (§ 76 InsO) entspricht, ist der 14.11.2023. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Schriftsätze und Anträge zu den Tagesordnungspunkten einreichen.
Äußert sich kein stimmberechtigter Gläubiger bis zum Stichtag, so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Absatz 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 1.11.2023