Mayer Holding Immobilien und Verwaltungs GmbH

110 IN 244/23

In dem Verfahren über den Antrag
des Finanzamts Sigmaringen, Karlstraße 31, 72488 Sigmaringen, Gz.: 2881/060/02644 – FK05/20/00 32/23 Ins SG 05/20
– antragstellender Gläubiger –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Mayer Holding Immobilien und Verwaltungs GmbH, Wiesenstraße 14, 88348 Bad Saulgau, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Mayer
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 560842
– Schuldnerin –

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt fest-gesetzt:
Betrag in € Betrag in €
Vergütung xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer xxx
Vergütung insgesamt xxx
Auslagen xxx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer xxx
Auslagen insgesamt xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen xxx
abzüglich Vorschüsse xxx
Endbetrag xxx

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufi-gen Insolvenzverwalters vom 22.02.2024.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xxx € beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverord-nung (InsVV) xxx € (Regelvergütung).
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchst-grenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Folgende Vermögenswerte sind ausschlaggebend:
1) Immaterielle Vermögenswerte
Im Hinblick darauf, dass die Antragsgegnerin mangels einer operativen Geschäftstätigkeit nicht über einen Kundenstamm im herkömmlichen Sinne verfügt, wäre grundsätzlich der Wert der Gesellschaft zu ermitteln. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage wird hierfür vorliegend ein Erinnerungswert von xxx €in Ansatz gebracht.
2) Grundvermögen
Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin der im Grundbuch von xxx beim Amtsgericht Ravensburg eingetragenen Gebäude- und Freifläche Wiesenstraße xxxxmit einer Gesamt-fläche von xxxxx Es handelt sich hierbei um ein Geschäftshaus nebst Lagerhalle, Muster-haus, Fertiggarage und Carport.
Gem. dem vorliegenden Grundbuchauszug vom 17.05.2023 ist in Abteilung III des Grund-buchs eine Grundschuld ohne Brief für die Stadt Bad Saulgau über einen Betrag von xxxx € eingetragen. Darüber hinaus wurde eine Zwangssicherungshypothek für das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Finanzamt Sigmaringen, in Höhe von xxx€ zur Eintragung gebracht.
Nach Angaben des Geschäftsführers H. Mayer ist das Objekt ungeachtet der nicht zur Lö-schung gebrachten Zwangssicherungshypothek des Finanzamt Sigmaringen sowie der einge-tragenen Grundschuld zugunsten der Stadt Bad Saulgau unbelastet, da die Sicherungsrechte nicht (mehr) valutieren. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Zuge des Insolvenzan-tragsverfahrens eine Vollzahlung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber dem Fi-nanzamt Sigmaringen erfolgt ist, weshalb spätestens zu diesem Zeitpunkt dort eine Valuta nicht mehr gegeben war.
Der Wert des Objekts wurde durch den Geschäftsführer H. Mayer auf rd. xxx€ – xxx€ ge-schätzt (vgl. Anlage 1 – Vermögensaufstellung GF H. Mayer). Im Zuge der Ermittlung der Berechnungsgrundlage wird ein Schätzwert in Höhe von xxx€ in Ansatz gebracht.
3) Beteiligungen
Die Antragsgegnerin hält 100 % Anteile an der operativen Gesellschaft Mayer Haus GmbH. Eine aktuelle Bilanz der Gesellschaft liegt nicht vor. Angaben zum Wert der Beteiligung wur-den durch den Geschäftsführer H. Mayer nicht erteilt. Zur Ermittlung der Berechnungsgrund-lage wird die Beteiligung mit rd. Xxx € im Schätzungswege in Ansatz gebracht.
4) Maschinen und techn. Anlagen
Für die Maschinen und technischen Anlagen ergaben sich aus der veranlassten Sachauf-nahme der Hämmerle GmbH & Co. KG, 84174 Eching, ohne bekannt gewordenen Fremd-rechte für die freie Insolvenzmasse Fortführungswerte in Höhe von insgesamt brutto xxx€ (netto xxx€). Diese werden ungeachtet der vom Geschäftsführer H. Mayer geschätzten Wer-te
vorliegend in Ansatz gebracht.
5) Betriebs- und Geschäftsausstattung
Der für die Betriebs- und Geschäftsausstattung ohne Aus- und Absonderungsrechte ermittelte Fortführungswert gern. der als Anlage 3 beiliegenden Sachaufnahme der Hämmerle GmbH & Co. KG, 84174 Eching, beläuft sich auf brutto xxx (netto xxx €). Dieser ist nachfolgend in Ansatz zu bringen.
6) Fuhrpark
Für die sich im Eigentum befindlichen Fahrzeuge wurde ohne Aus- und Absonderungsrechte ein Fortführungswert gern. der als Anlage 1 beiliegenden Sachaufnahme der Hämmerle GmbH & Co. KG, 84174 Eching, in Höhe von brutto xxx € (netto xxx €). Im Hinblick darauf, dass im Verfahrensverlauf das Sicherungsrecht an dem Pkw Mercedes Benz GLC gern. den Angaben des Geschäftsführers H. Mayer durch den Sicherungsgläubiger zurückgegeben wurde, ist der Wert für dieses Fahrzeug ebenfalls in Ansatz zu bringen. Für dieses Fahrzeug wurde im Zuge der veranlassten Sachaufnahme ein Fortführungswert von xxx € (netto xxxx €) ermittelt. Unter Berücksichtigung des durch den Geschäftsführer H. Mayer mitgeteilten Kaufangebots eines Kaufinteressenten aus Bulgarien in Höhe von netto xxx € (Auslandsver-kauf, nicht steuerbar), wird dieser Wert für das Fahrzeug in Ansatz gebracht. Zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage wird somit ein Wert von brutto xxx € sowie der zu erwartende Verkaufserlöse in Höhe von xxx €, mithin ein Wert von insgesamt xxx €, in Ansatz gebracht.
7) Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bilden sich in der Sachaufnahme der als Anlage 3 beiliegenden Sachaufnahme der Hämmerle GmbH & Co. KG, 84174 Eching, in Höhe von brutto xxxx € (netto xxx €) ab. Diese sind vollumfänglich aussonderungsbehaftet, weshalb ein Wertansatz vorliegend nicht erfolgt.
8) Barkasse
Durch den Geschäftsführer H. Mayer wurde per 30.05.2023 ein Barkassenbestand in Höhe von xxx € benannt. Eine weitere Auskunftserteilung zum Kassenbestand per 06.02.2024 wurde durch H. Mayer nicht erteilt, weshalb dieser Wert zur Ermittlung der Berechnungs-grundlage in Ansatz gebracht wird.
Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht – 04.03.2024