Matthes, Björn

60 IN 25/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Björn Matthes, geb. am 29.08.1982, handelnd unter Björn Matthes e.K., Wilhelm-Leuschner-Straße 7, 63683 Ortenberg (AG Friedberg (Hessen), HRA 4630) wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 24.11.2022