Maschinen-Geräte-Instandsetzung eG

92 IN 331/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maschinen-Geräte-Instandsetzung eG, vertreten durch d. Vorstand, Bahnhofstraße 5a, 17440 Kröslin
Registergericht: Amtsgericht Stralsund – Registergericht – Register-Nr.: GnR 131
– Schuldnerin –
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Beschluss:
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Jörg Sievers, Robert-Blum-Straße 1, 17489 Greifswald für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
Vergütung zzgl. 19 % Umsatzsteuer [nicht öffentlich]
Auslagen zzgl. 19 % Umsatzsteuer [nicht öffentlich]
abzgl. Vorschüsse [nicht öffentlich]
Gesamtbetrag [nicht öffentlich]
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
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Gründe:
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Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.04.2024.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von [nicht öffentlich] beträgt die Vergütung gemäß § 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) [nicht öffentlich] (Regelvergütung).
Hiervon war ein Abschlag von 10 Prozent vorzunehmen. Nach § 3 Abs. 2 der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz gerechtfertigt, da eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet war.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV – unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV – festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stralsund – Insolvenzgericht – 24.04.2024