MANO Arbeitnehmer-Überlassungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 108/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 30091 eingetragenen MANO Arbeitnehmer-Überlassungsgesellschaft mbH, Friedrich-Ebert-Straße 37-39, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christopher Behrendt, und Herrn Hans-Peter Fleuret,

wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.10.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.

501 IN 108/22
Amtsgericht Düsseldorf, 24.09.2024