Manikowski, Martina

36m IN 3335/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Martina Manikowski, geboren am 25.03.1957, Bamberger Straße 19, 10779 Berlin
– Schuldnerin –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.09.2023 beschlossen:
Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.08.2018 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.09.2023