Makato Textilhandels GmbH

651 IN 137/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Makato Textilhandels GmbH, Boschstraße 9, 63768 Hösbach, vertreten durch die Geschäftsführer Giss Siegfried, geb. Giss, geboren am 01.11.1972, Staatsangehörigkeit: deutsch, Eichendorffstraße 5a, 63768 Hösbach und Steier Karpo, geboren am 29.07.1978, Seestraße 12 a, 63867 Johannesberg
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 12471
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1.) Zustimmung zu einem Vergleich mit der Gläubigerin Falk & Ross Group Europe GmbH zur Abgeltung von Insolvenzanfechtungsansprüchen nach §§ 129, 131 Abs. 1, 133 Abs. 1, Abs. 2, 143 InsO über 130.000,00 €
2.) Zustimmung zu einer Klageerhebung gegen die United Parcel Service Deutschland S.à.r.l. & Co. OHG vor dem Landgericht Düsseldorf zur gerichtlichen Geltendmachung von Insolvenzanfechtungsansprüchen nach § 129, 131 Abs. 1 Nr. 2, 143 InsO über in Summe 40.000,00 €
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.12.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Entsprechende Entwürfe liegen vor und können im Rahmen der Akteneinsicht in den Räumlichkeiten des Insolvenzgerichts Aschaffenburg eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg, Erthalstr. 3, 63739 Aschaffenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Aschaffenburg – Insolvenzgericht – 14.11.2022