MachART Ladenbau und ServiceCenter GmbH & Co. K

Amtsgericht Chemnitz – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 511 IN 48/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MachART Ladenbau und ServiceCenter GmbH & Co. KG, Oelsnitzer Straße 12, 09376 Oelsnitz/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRA 5298
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin MachART Verwaltungs GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Katrin Bock
ergeht am 02.11.2022 nachfolgende Entscheidung:

1. Es wird Termin zur Gläubigerversammlung
bestimmt auf
Mittwoch, den 30.11.2022, 10.00 Uhr
im Gerichtsgebäude Gerichtsstraße 2 in 09112 Chemnitz, Raum 2.095.

Der Termin dient der Anhörung der Gläubiger zum Abschluss eines Vergleiches mit der Gläubigerin Finanzamt Stollberg zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen des Verwalters gegen die Gläubigerin.
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung zu den Anträgen des Verwalters bei Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung als erteilt.
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz; in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de. und www.justiz.de/ elektronischer rechtsverkehr/index.php
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche – auch auszugsweise – Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.