LÖKO Außenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 101/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 20120 eingetragenen LÖKO Außenhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Longericher Str. 2, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Caspar Löfken
Geschäftszweig: der Außen- und Binnenhandel mit Waren aller Art, soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf, insbesondere auch mit Kraftfahrzeugen im In- und Ausland;

ist am 10.05.2024, um 12:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Martin van Bühren, Bochumer Straße 6, 51145 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 101/24
Amtsgericht Köln, 10.05.2024