LinTec Aulendorf GmbH & Co. KG

20 IN 632/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LinTec Aulendorf GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin LinTec Aulendorf Verwaltungs-GmbH, Sandweg 60, 88326 Aulendorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Dauner
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 720436
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Reinhart, Kober, Großkinsky, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim, Gz.: 22/3050-SB/ct
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1. Die Prüfung der bis 15.06.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 190-210 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.06.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Ravensburg – Insolvenzgericht – 20.06.2023