LightnTec GmbH

102 IN 1052/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LightnTec GmbH, Windeckstr. 15, 76135 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer Florian Klaus Kall
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724466
– Schuldnerin –
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Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Herrn Tobias Hirte, Kriegsstraße 113, 76135 Karlsruhe wurden mit Beschluss vom 07.08.2023 gegen die Schuldnerin gemäß den §§ 26a, 63 – 65 InsO festgesetzt.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.-
Festgesetzt wurden:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Vergütung
xx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xx
Vergütung insgesamt
xx
Auslagen
xx
zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
xx
Auslagen insgesamt
xx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
xx
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird nach Rechtskraft dieses Beschlusses gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.01.2024. Der Geschäftsführer der Schuldnerin hat zuletzt mitgeteilt, keine Einwände gegen den Vergütungsantrag zu erheben.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von xx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xx EUR (Regelvergütung). Die Grundvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt 25% hiervon.
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von xx%. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Die Auslagen wurden pauschal abgrechnet.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.

Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht – 20.02.2024