Lehmart Verwaltungs GmbH

Amtsgericht Potsdam
6.60 IN 90/23 (Geschäftsnummer)

Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Lehmart Verwaltungs GmbH, Berliner Straße 106, 14467 Potsdam, vertreten durch die Geschäftsführer Gabriela Meißner und Peter Karlstedt
wird der am 17.05.2023 bei Gericht eingegangene Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner. Der Wert der Aktivmasse wird festgesetzt auf € 0,-.
Gründe
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1, § 25 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei dem Schuldner zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten des vom Gericht beauftragten Sachverständigen vom 24.07.2023.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden. Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58 Abs. 2, 23 GKG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 34 Abs. 1, 6 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Potsdam, den 27. Juli 2023