Leasing for Good GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 64/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 159164 eingetragenen Leasing for Good GmbH, Ludwigstraße 12, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Linda Ahrens, Frau Tina Spießmacher,
Geschäftszweig: Die Entwicklung v. Software, d. Vertrieb u. Betrieb d. technolog. Infrastruktur f. d. Einzel- u. Online-Handel mit Bekleidung und Accessoires, insb. d. Vermietung u.d. Wiederverkauf v. Bekleidung

ist am 03.03.2023, um 11:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 64/23
Amtsgericht Hamburg, 03.03.2023