leafGlobal GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 353/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 155472 eingetragenen leafGlobal GmbH, Brandshofer Deich 10, 20539 Hamburg, -führungslos-

wird zur weiteren Berichterstattung des Insolvenzverwalters und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des eingesetzten Insolvenzverwalters oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters bzw. einer neuen Insolvenzverwalterin über die Wahl eines Gläubigerausschusses
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
– Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs.3 InsO)
– Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
– Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
– besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO);
insbesondere:
– Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
– Beantragung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO)
– die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung der über die Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen der
Termin bestimmt auf
Donnerstag, 30.05.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Dieser Termin tritt an die Stelle des ursprünglich für den 25.04.2024 anberaumten Berichts- und Prüftermins. Die zu diesem Termin angemeldeten Forderungen werden nunmehr am 30.05.2024 geprüft.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs.2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs.3 InsO)

67c IN 353/23
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024