Landhaus Seebeck GmbH & Co. KG

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landhaus Seebeck GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 1987 NP), Hauptstraße 23c, 16835 Vielitz-Seebeck, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Landhaus Seebeck GmbH, Hauptstraße 23c, 16835 Seebeck-Strubensee, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Peter Lamprecht und Herrn Heinz Wichmann
– Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Ludger Schwegmann, Ahrendvehn 1a, 49624 Löningen –
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 24. Juni 2024 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 30. Mai 2024
15 IN 36/18