Landbäckerei Janke GmbH & Co.KG

– Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung –
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Landbäckerei Janke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2488), Geschäftszweig: Die Produktion, Vertrieb und Handel von und mit Back- und Konditoreiprodukten aller Art, der Verkauf von branchenüblichen Handelswaren sowie der Verka, Bahnhofstraße 10, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin, eingetragener Sitz: Flecken-Zechlin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Firma Landbäckerei Janke Verwaltungs GmbH, Bahnhofstraße 10a, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Janke, Mittelstraße 4, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin
– Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt Dr. Rouven Quick, Grimm 8, 20457 Hamburg, und Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev, Obotritenring 98, 19053 Schwerin –
wird Termin zur Erörterung und Abstimmung über den von der Schuldnerin eingereichten Insolvenzplan vom 13.05.2024 ( § 235 InsO)
und ggf. zur Anhörung gemäß § 248 Absatz 1 InsO bestimmt auf
Freitag, 28. Juni 2024, 11:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Abstimmungs- und Erörterungstermin) des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin
Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO, § 235 Absatz 3 InsO)
Der Insolvenzplan ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin mit seinen Anlagen und den Stellungnahmen zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder durch den die Bestätigung versagt wird, steht den Gläubigern, dem Schuldner und, wenn dieser keine natürliche Person ist, den am Schuldner beteiligten Personen die sofortige Beschwerde zu. Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und gegen den Plan gestimmt hat.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal erscheinen.
Als Behördenvertreterin, Behördenvertreter, Betreuerin, Betreuer, Polizeibeamtin, Polizeibeamter, Rechtsanwältin, Rechtsanwalt, Notarin oder Notar halten Sie bitte Ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Auf die Internetseite des Amtsgerichtes Neuruppin unter www.ag-neuruppin.brandenburg.de und die dort veröffentlichten Voraussetzungen zum Betreten des Gerichtsgebäudes wird hingewiesen.
Neuruppin, den 4. Juni 2024
15 IN 249/23