Labelle Mode GmbH

In dem Insolvenzverfahren Labelle Mode GmbH, Haupstraße 78, 56220 Kettig (AG Montabaur, HRB 25057), vertr. d.: Mario Schunk, GF Labelle Mode GmbH, Hauptstraße 78, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 11.12.2023, 12:30 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen.
Der Termin dient zur Zustimmung der Gläubigerversammlung (Insolvenzgläubiger) zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Mario Schunk hinsichtlich offener (streitiger) Forderungen der Insolvenzmasse aus Geschäftsführerhaftung (gemäß Vergleichs-vereinbarung i.R. eines Gütetermins am 07.11.2023 vor dem LG Koblenz AZ 3 HK O 39/23 über 30.000,00 € (bei Klageforderung i.H.v. 192.705,30 €)).
Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind:
Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO).
Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, vgl. § 160 InsO.
Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
56727 Mayen, 22.11.2023
Das Amtsgericht -Abt. 7-
7 IN 11/19