Kynast Steel GmbH

9 IN 58/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kynast Steel GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 12.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bersenbrück, 28.08.2024