Kurzer GmbH & Co. KG

Geschäfts-Nr.: 91 IN 47/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kurzer GmbH & Co. KG, Hünfelder Str. 69, 36251 Bad Hersfeld, Zentrale Verwaltungsstelle und weiteres Geschäftslokal: Oberste Straße 34, 36151 Burghaun (AG Bad Hersfeld, HRA 1713), vertr. d.: 1. Kurzer Verwaltungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Peter Kurzer, (Geschäftsführer), hat das Gericht mit Beschluss vom 26.01.2024 eine Gläubigerversammlung anberaumt für Dienstag, 06.02.2024, 10:00 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda. Tagesordnung:
Die Beschlussfassung und Zustimmung der Gläubigerversammlung, dass das Vergleichsangebot des Herrn Peter Kurzer auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 95.000,00 € zur Abgeltung von gegenüber der Insolvenzmasse bestehenden Haftungsansprüchen gemäß §§ 130a, 177a HGB und zur Abgeltung gegenüber den Gläubigern Euronics Deutschland eG, der Sparkasse Fulda und der VR Bank NordRhön eG bestehenden Haftungsansprüchen angenommen wird.
Nach dem aktuellen Verteilungsplan entfallen von den zu zahlenden 95.000,00 € 90,01 % auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH. Da sich wegen Nebenleistung wie z. B. Zinsen die Valuten der anderen Gläubiger noch verändern können, kann sich auch der Quotenanteil für die Insolvenzmasse noch ändern. Es soll jedoch ein Quotenanteil betreffend der zu zahlenden 95.000,00 € in Höhe von 90 % mindestens der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH zufließen.
Der an die Insolvenzmasse zu zahlende Quotenanteil wird durch Zahlung von 24 Monatsraten an die Insolvenzmasse abgegolten, wobei die erste Ratenzahlung spätestens 14 Tage nach Annahme des Vergleiches durch die beteiligten Gläubiger erfolgen soll.
Die Gläubigerversammlung erteilt des Weiteren ihre Zustimmung dazu, dass der an die Insolvenzmassen der Elektrohaus Kurzer GmbH und Kurzer GmbH & Co. KG zu leistende Betrag quotal auf die Insolvenzmassen der Kurzer GmbH & Co. KG und der Elektrohaus Kurzer GmbH aufgeteilt wird. Berechnungsgröße für die Ermittlung der Quote, die den Insolvenzmassen jeweils zufließt, ist für die Kurzer GmbH & Co.KG ein Betrag in Höhe von 2.976.145,81 € und für die Elektrohaus Kurzer GmbH ein Betrag in Höhe von 3.831.855,44 €.

Weiter wird die Beschlussfassung und Zustimmung der Gläubigerversammlung beantragt, dass Euronics Deutschland eG zur Abgeltung der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Insolvenzanfechtungsansprüche in Höhe von rund 3.243.108,00 € einen Betrag in Höhe von 240.000,00 € zahlt. Die den Parteien im Rahmen der Rechtsverfolgung entstandenen Kosten trägt jede Partei selbst.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung i. S. des § 160 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie ist während des Aufenthalts in dem Gebäude des Amtsgerichts Fulda eine Schutzmaske zu tragen, die mindestens dem Standard FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar entspricht.
Die Maske ist mitzubringen, von der Justiz werden grundsätzlich keine Masken gestellt.

* Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
* Die zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung geltenden allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sind zu beachten. Weitere Maßnahmen können durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden angeordnet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 26.01.2024