Kronshage Baugesellschaft mbH

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 99/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 445 eingetragenen Kronshage Baugesellschaft mbH, Schuckenteichweg 32, 33818 Leopoldshöhe, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Kronshage, Schuckenteichweg 32 a, 33818 Leopoldshöhe
Geschäftszweig: Hoch- und Tiefbau, Architektenleistungen, Lieferungen von Baustoffen

ist am 06.05.2024, um 15:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Schillerstr. 16, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
10 IN 99/24
Amtsgericht Detmold, 06.05.2024