König Event-Service OHG

14 IN 84/13: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des König Event-Service OHG, Industriestraße 32, 65582 Diez (AG Montabaur, HRA 20041), vertr. d.: 1. Thorsten König, als Gesellschafter d. Fa. König Event-Service OHG, Schloßstraße 10, 65558 Holzheim, (Gesellschafter), 2. Holger König, als Gesellschafter d. Fa. König Event-Service OHG, Schloßstraße 10, 65558 Holzheim, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 21.05.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Montabaur, 21.03.2023