Kommunalservice Schramm GmbH

60 IN 413/10
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In dem Insolvenzverfahren der
Kommunalservice Schramm GmbH, Dierkower Damm 29, 18146 Rostock, vertreten durch den Geschäftsführer Ingo Schramm, geboren am 15.03.1966, Staatsangehörigkeit: deutsch, Kirchweg 4, 18184 Klein Kussewitz
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 5264
– Schuldnerin –
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Beschluss:
Es erfolgt die schriftliche Schlussanhörung gemäß § 5 InsO hinsichtlich:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis zum 04.09.2023 bei dem Amtsgericht Rostock, Zochstraße 13, 18057 Rostock erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
In dem Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 3388769,61 Euro zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 2368073,88 Euro gegenübersteht. Der Schlussverteilung wird zugestimmt.
Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung wurde festgesetzt.
Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Rostock – Insolvenzgericht – 17.07.2023