KÖ Event UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 5/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12843 eingetragenen KÖ Event UG (haftungsbeschränkt), Arendsstraße 54, 59557 Lippstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marc Fox, Arendsstraße 54, 59557 Lippstadt

ist am 10.01.2024, um 17:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Ehrhardt, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 5/24
Amtsgericht Paderborn, 10.01.2024