Klinik Sonneneck Betriebs GmbH

5 IN 51/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Klinik Sonneneck Betriebs GmbH, Osterstraße 2, 25938 Wyk auf Föhr, vertreten durch den Geschäftsführer Thorsten Hille
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12347 FL
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu dem Abschluss des zwischen der Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen und Rechtsanwalt Christoph von Billerbeck als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Klinik Sonneneck Betriebs GmbH abgeschlossenen Vergleichs vom 26.09.2023 und den darin getroffenen Regelungen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.12.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1a, 25899 Niebüll erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Vergleichsentwurf liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
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Amtsgericht Niebüll – Insolvenzgericht – 01.11.2023