Kindt GmbH

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 68/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 26627 eingetragenen
Kindt GmbH, Messerstraße 46, 42657 Solingen, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Thomas Erich Kindt, Messerstraße 46, 42657 Solingen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Fliegner, Grünewalder Straße 29, 42657 Solingen
wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
05.01.2021
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
l zur Schlussrechnung des Verwalters;
l zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden
Forderungen;
l Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der
Insolvenzmasse;
l der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen
einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§
177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen
nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer
Nr. A278 aus.
Dort sind auch die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen
Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag
entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an
diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu
prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 68/19
Amtsgericht Wuppertal, 10.11.2020