Katenkamp, Ralf

512 IN 4/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Ralf Katenkamp, geb. am 03.10.1961, Schwachhauser Heerstraße 190, 28213 Bremen, Inhaber d. Firma Gerd Bartels e.K., Haferwende 23 A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRA 13515 HB), ist die Wohlverhaltensperiode abgelaufen und über den Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. Zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten gemäß § 300 Abs. 1 InsO wird Termin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 21.03.2024.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin einen schriftlichen Versagungsantrag zu stellen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (§§ 300, 290 InsO).
Hinweis:
Diese Gläubigerversammlung gilt im Hinblick auf die Stellung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO als Schlusstermin.
Amtsgericht Bremen, 08.02.2024