Karl Sommer Bauunternehmung GmbH

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 118/01
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 5851 eingetragenen Karl Sommer Bauunternehmung GmbH, Zingsheimer Straße 6, 41236 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karl Sommer Einzelkaufmann, Oberheydener Straße 64, 41236 Mönchengladbach
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Volker Quinkert, Gartenstraße 183, 41236 Mönchengladbach
wird hinsichtlich der zu vereinnahmenden Quote auf Rang 0, lfd. Nr. 247 in dem Insolvenzverfahren Ducrocq & Gabrielli Bauunternehmung GmbH beim Amtsgericht Düsseldorf unter Geschäftszeichen 504 IN 19/01 die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

19 IN 118/01
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.12.2022