Kadist Infra GmbH

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 59/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 17556 eingetragenen Kadist Infra GmbH, Messingweg 41, 48308 Senden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bünyamin Biber, Industriestraße 19, 48308 Senden

ist am 27.03.2024, um 11:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
82 IN 59/23
Amtsgericht Münster, 27.03.2024