Juditzki, Florian

36j IN 4852/20

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Florian Juditzki, geboren am 30.01.1976, Schöneberger Straße 2, 12163 Berlin
– Schuldner –
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird vorzeitig Restschuldbefreiung erteilt.
Die Wohlverhaltensperiode entfällt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 05.11.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 10.10.2023