Juditzki, Florian

36j IN 4852/20
Verteilung nach § 188
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 57.484,70 € steht ein Betrag von 125.164,12 €, abzüglich der vorab zu begleichenden Massekosten zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 06.06.2023