Jestädt GmbH

60 IN 143/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jestädt GmbH, Alte Gasse 5, 63654 Büdingen (AG Friedberg (Hessen), HRB 3350), vertr. d.: 1. Jochen Bücking, Alte Gasse 3, 63654 Büdingen (Geschäftsführer) ist der bisherige Insolvenzverwalter verstorben.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Nikolaus Ackermann, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Tel.: 06021-36890, Fax: 06021-368924
Im Übrigen bleibt es bei den Anordnungen im Eröffnungsbeschluss vom 27.11.2023.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 01.03.2024