Jenabatteries GmbH

8 IN 66/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jenabatteries GmbH, Otto-Schott-Straße 15, 07745 Jena, vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Hammans, Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 508771
– Schuldnerin –
Terminsbestimmung:
Für die Inhaber der von der Schuldnerin ausgegebenen Schuldverschreibungen (Anleihe-
gläubiger) mit den Bezeichnungen
|JB Emission 1
|JB Emission 2 – Sichere Speicher für saubere Energie
|JB Emission 3
|JB Emission 3 Smart
|JB Emission 4
|JB Emission 4 Smart
|JB Emission 5
|JB Emission 5 Smart
wird gem. § 19 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
(Schuldverschreibungsgesetz – SchVG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2512)
eine Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 13.06.2023, 11:00 Uhr, FAIR HOTEL GmbH, Tagungsraum Heidecksburg 1, Ilmnitzer Landstraße 3, 07751 Zöllnitz (bei Jena)
Der Einlass beginnt um 9:45 Uhr.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung ergibt sich aus dem Halten der Anleihe zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung. Jeder Anleihegläubiger, der im Besitz eines Zeichnungsscheines ist und in dem bei der Anleiheschuldnerin geführten Anleiheregister aufgeführt wird, ist teilnahmeberechtigt.
Tagesordnung:
Erörterung und Möglichkeit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger zur ausschließlichen Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren der Jenabatteries GmbH.
Zu dieser Tagesordnung wird vorgeschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Bestellung einer bestimmten Person zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger zur ausschließlichen Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren der Jenabatteries GmbH
Anmeldung:
Die Anleihegläubiger werden zur Erleichterung der Prüfung der Teilnahme – und Stimmrechte und zur Vermeidung von Verzögerungen im Rahmen der Einlasskontrolle gebeten, sich bereits vorab schriftlich bei der
STP Solution GmbH, Brauerstr. 12, 76135 Karlsruhe ausschließlich per E-Mail unter der eingerichteten Adresse
JenaBatteries@stp-solution.de
bis spätestens 12.06.2023 anzumelden und sich unter Angabe von Name und Anschrift, Bezeichnung der Anleihe und Vorlage des Zeichnungsscheins zu registrieren.
Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.
Tag der Abstimmung:
Zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts im Termin sind nur die Anleihegläubiger berechtigt, die spätestens bei Einlass den Zeichnungsschein im Original vorlegen (sofern keine Vorabregistrierung erfolgt ist) und sich als natürliche Personen durch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bzw. als Vertreter juristischer Personen durch ein gültiges Ausweisdokument und zusätzlich durch einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Register (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) legitimieren.
Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Hierfür sind zusätzlich zum Zeichnungsschein im Original (sofern keine Vorabregistrierung erfolgt ist) die schriftliche Vollmacht im Original und ein gültiges Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen sowie – soweit einschlägig – die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht durch einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Register nachzuweisen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Personen, welche die genannten Unterlagen nicht vorlegen, keinen Einlass zu Anleihegläubigerversammlung erhalten und weder teilnehmen noch abstimmen dürfen.
Hinweise:
Dieser Beschluss über die Einberufung der Anleihegläubigerversammlung mit den darin enthaltenen Bedingungen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts wird neben der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger und unter www.insolvenzbekanntmachungen.de ab sofort bis zum Tage der Gläubigerversammlung auch auf der Internetseite der Schuldnerin www.cerq.com/de/presse/jenabatteries-insolvenzverfahren zugänglich gemacht.
Amtsgericht Gera – Insolvenzgericht – 12.05.2023