Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung

Az.: 8 IN 446/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Im Steingrund 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), vertr. d.: 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), ist am 26.10.2022 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zeilweg 42, D 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl.law.com bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.10.2022