Interwohn Immobilien und Bau GmbH i.L.

36i IN 2471/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Interwohn Immobilien und Bau GmbH i.L., Martin-Opitz-Straße 1, 13357 Berlin
– vertreten durch die Liquidatorin Janette Jenssen
Amtsgericht Charlottenburg – HRB 213111
– Schuldnerin –
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Anhörung zum Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.05.2023
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie gegen die Insolvenzverwaltervergütung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 419.118,82 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 0,00 EUR gegenübersteht. Die Verfahrenskosten sind gedeckt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 18.04.2023