Internationales Konservatorium am Phönixsee GmbH i. L.

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 36/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23428 eingetragenen Internationales Konservatorium am Phönixsee GmbH i. L., Hörder Burgstr. 18, 44263 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Liquidatorin Frau Yvonne Jonen, Coubertinstr. 32, 48301 Nottuln

wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen von dem Verwalter beabsichtigten Abschluss eines Vergleichs mit der Gesellschafterin und Liquidatorin Frau Yvonne Jonen über 33.500,00 EUR zwecks Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aufgrund Rückführung eines Gesellschafterdarlehns in Höhe von 50.160,15 EUR und zwecks Abgeltung von Anfechtungsansprüchen aufgrund eines indirekt zurückgeführten Darlehns in Höhe von 165.400,00 EUR sowie zur Abgeltung des von Gesellschafterin und Liquidatorin bestrittenen Anspruchs aus Nichterbringung der Sacheinlage in Höhe von 91.000,00 EUR sowie zur Abgeltung der Höhe nach nicht bezifferter Geschäftsführerhaftungsansprüche gemäß § 15b InsO (§§ 160, 161 InsO) sowie zur Prüfung etwaiger nachträglich angemeldeter Forderungen
Termin bestimmt auf
Mittwoch, 09.08.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
80 IN 36/21
Amtsgericht Münster, 19.07.2023