InQu Informatics GmbH

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 402/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der InQu Informatics GmbH, Sudhausweg 3, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 23194
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Pauls

ergeht am 13.10.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 24.10.2023
10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleich vom 21./26.09.2023 mit dem Geschäftsführer Peter Pauls sowie der Gläubigerin/Vermieterin Kerstin Lamche-Pauls über die Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Gründe:
Mit Schreiben vom 10.10.2024, eingegangen am 11.10.2024, beantragte der Insolvenzverwalter RA Frank-Rüdiger Scheffler die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.
Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.
Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.