IBH-Metall GmbH

IN 15/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBH-Metall GmbH, Molkereistraße 1 c, 99947 Bad Langensalza, vertreten durch den Geschäftsführer Fabian Grohnert, geboren am 10.11.1992, 2 OG, Geschwister-Scholl-Straße 14, 37351 Dingelstädt
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 406078
– Schuldnerin –
|
Ist die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.06.2023.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert vonxxx EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 10%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren einen erhöhten eitaufwand durch die Betriebsfortführung und die Insolvenzgeldvorfinanzierung für 6 Arbeitnehmer, sodass die Regelvergütung angemessen zu erhöhen war.
An Auslagen wurde die Pauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Mühlhausen – Insolvenzgericht – 07.06.2023