IB SETEQ GmbH

171 IN 320/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IB SETEQ GmbH, Richard-Breslau-Str. 5, 99094 Erfurt, vertreten durch den Geschäftsführer Rainer Franke
– Schuldnerin –
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Die Vergütung und die Auslagen des Verwalters wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Erfurt eingesehen werden.
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.01.2023.
Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) XXX EUR (Regelvergütung).
Der Insolvenzverwalter beantragt hiervon einen Zuschlag von 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.
Der Insolvenzverwalter hatte in diesem Verfahren Mehraufwand aufgrund fehlender Buchhaltung des Unternehmens seit dem Jahr 2013 und mangelnder Mitwirkung des Schuldners. Zudem hat der Schuldner auch nach Verfahrenseröffnung weiterhin über die Masse verfügt, indem der Briefkopf der Schuldnerin weiterhin genutzt wurde, ohne jeglichen Hinweis auf die Insolvenzeröffnung. Dieses Verhalten musste durch den Insolvenzverwalter unterbunden werden. Ein Zuschlag in Höhe von XXX % für den dargestellten Mehraufwand des Verwalters, wurde für angemessen erachtet.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Der Schuldner wurde zum Vergütungsantrag gehört. Einwendungen erfolgten hierzu nicht.
Amtsgericht Erfurt – Insolvenzgericht – 11.05.2023