Hüttemann

11 IN 25/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, geb. am 10.08.1961, Hof Meinerdingen 1, 29664 Walsrode, Inh. d. Fa. Autoruf Hüttemann, Mario Hüttemann e. K., Moorstr. 2, 29664 Walsrode (AG Walsrode, HRA 201159), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO im schriftlichen Verfahren bestimmt auf 10.09.2024.
Tagesordnung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mario Heinz Hüttemann, Inh. d. Firma Autoruf Hüttemann, Quintus-straße 9, 29664 Walsrode, Amtsgericht Walsrode, zum gericht-lichen Aktenzeichen 11 IN 25/24, wird dem Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs, Lange Straße 18, 29664 Walsrode, die Zu-stimmung zur Auszahlung eines Gehalts an den Schuldner für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung in Höhe von ins-gesamt 3.000,00 € (netto) erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 02.09.2024