House of Pareto Marketing UG

36h IN 7089/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
House of Pareto Marketing UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8 A, 14167 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200471
– Schuldnerin –
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Beschluss:
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1. In dem am 05.06.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 04.06.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski
Kirchblick 11, 14129 Berlin
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
Insoweit die Genehmigung der Schlussverteilung bereits erfolgt ist, wird den Insolvenzgläubigern mit Forderungen gem. § 39 Abs. 1 InsO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bis zum 25.06.2024 gewährt, da sie mangels Aufforderung zur Anmeldung kein Verschulden für die verspätete Anmeldung trifft.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 25.06.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 14.05.2024