Hotel “Waldschlößchen Mühlenteich” GmbH

10 IN 43/09: Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist nach den Vorschriften der InsVV, die u.a. Bestimmungen über Berechnungsgrundlagen, Regelsätze, Zu – und Abschläge sowie Auslagenersatz enthält, festzusetzen. In der Regel soll die Vergütung (soweit nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderung zur Tabelle angemeldet haben) mindestens 1.000,00 € zuzüglich Auslagen und MWSt betragen.
Ausweislich des Antrages vom 12.01.2023 wurden während des Verfahrens weitere Beträge in Höhe von 62.550,13 EUR vereinnahmt. Hieraus wurde die weitere Nettovergütung gem. § 2 InsVV ermittelt.
Hinsichtlich der Zu- und Abschläge wird auf den Beschluss vom 03.12.2020 Bezug genommen.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer erfolgte gemäß § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, oder dem Landgericht Oldenburg, Elisabethstraße 6, 26135 Oldenburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 09.02.2023