Horbert, Silvan

36h IN 4811/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Silvan Horbert, geboren am 07.07.1981, Perleberger Straße 51, 10559 Berlin
– Schuldner –
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 12.12.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 21.11.2023