Holtschlag Bau GmbH

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 29/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 8506 eingetragenen Holtschlag Bau GmbH, Beckmannstr. 4, 46414 Rhede, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wilhelm Holtschlag, Fürst-Salm-Str. 6, 46414 Rhede
Geschäftszweig: Betrieb einer Bauunternehmung, Durchführung von Bauvorhaben u.a.

ist am 21.09.2023, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Zbick, Marktplatz 2 – 4, 48712 Gescher bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
74 IN 29/23
Amtsgericht Münster, 21.09.2023