Hoffmann, Kai

92 IN 71/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kai Hoffmann, geboren am 25.10.1975, Itzehoer Straße 108, 24622 Gnutz
Inhaber der Fa. Kai Hoffmann Erdbau e.K., Register-Nr.: HRA 7324 KI
– Schuldner –
Beschluss:
1.
Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2.
Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 22.01.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Neumünster – Insolvenzgericht – 22.12.2023