Hermes GmbH & Co KG

IN 26/19
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hermes GmbH & Co KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Hermes Fußbodentechnik GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hermes Rolf, geboren am 17.06.1965, Schwandorfer Straße 12-14, 92447 Schwarzhofen
Registergericht: Amtsgericht Amberg Register-Nr.: HRA 2921
– Schuldnerin –
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter, Herrn Rechtsanwalt Puhlmann, anwaltlich vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Michael Ertl (D.-Martin-Luther-Str. 15, 93047 Regensburg) und Herrn Rolf Hermes, ehem. Geschäftsführer, zur Abgeltung sämtlicher geltend gemachter Ansprüche aus Insolvenzanfechtung nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO, sowie aus Geschäftsführerhaftung nach § 64 S. 1 GmbHG und aus Kapitalsonderkonten zur Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 5.000,- EUR an die Insolvenzmasse
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.12.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Amberg, Paulanerplatz 4, 92224 Amberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Amberg – Insolvenzgericht – 21.11.2022